Es ist wichtig, dass Sie Ihre Termine und Aufgaben im Voraus planen. Legen Sie im Vorfeld fest, welche Aufgaben und Arbeiten von wem zu erfüllen sind und welche Handwerker, Spediteure und Umzugshelfer wann und wo gebraucht werden. Vergessen Sie nicht, die Kündigung Ihrer bisherigen Wohnung einzureichen.
Sammeln Sie alle Rechnungsbelege (beispielsweise für Anzeigen für Wohnungssuche, Renovierung, neue Tapeten uns alle anderen Kosten), für den Fall, dass Sie diese später beim Finanzamt einreichen wollen.
Die Kaution dient als Sicherheit und laut §515 Abs.1 BGB darf diese höchstens drei Monatsmieten betragen.
Die Haftung ihres Spediteurs, die am Wert des Umzugsgut orientiert ist, greift im Schadensfall, d.h. bei Beschädigung oder Verlust der Ware. Daher sollten sie die Ware direkt nach der Ablieferung prüfen. Schäden, die erst beim Auspacken bemerkt werden, sind dem Spediteur innerhalb von zehn Tagen schriftlich zu melden.
Hier ist der Mustervertrag des Deutschen Mieterbundes zu empfehlen. Sollten Sie sich für einen anderen Vertrag entscheiden, lassen Sie sich diesen von einem Fachmann prüfen.
Die Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden. Beachten Sie, dass Energie- und Wasserversorger noch genügend Zeit haben um den Stand des Zählers abzulesen..
Bei der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie für die Anmeldung des neuen Wohnortes benötigen. Weitere Stellen, die die Abmeldung bzw Um- und Neuanmeldung betreffen sind: Schule, Telefonanbieter, Kfz-Stelle, Post (Nachsendeantrag). zudem ist es wichtig, die neue Adresse Versicherungen, Kindergeldkasse, Krankenkasse, Finanzamt und Arbeitsamt zukommen zu lassen.
Zeichnen Sie sich eine Skizze Ihrer Wohnung und überlegen Sie sich, wo sie Ihre Möbel am besten platzieren. Beachten Sie dabei, in welche Richtung die Türen in Ihrer Wohnung aufgehen und wo die Steckdosen liegen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem bisherigen Vermieter eine Wohnungsbegehung und einen Übergabetermin und klären Sie im Voraus, in welchem Zustand die Wohnung sein soll, d.h. sollen Wände weiß gestrichen werden etc. Verfassen Sie im Anschluss ein Übergabeprotokoll.